Bei der Hilfsmittelverordnung in der GKV hat sich eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit als wirksamster Schutz vor Regressen erwiesen. Erfahrene Vertragsärzte empfehlen, die Indikation bereits in der Patientenakte so zu formulieren, dass sie einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhält. Standardisierte Textbausteine für häufige Verordnungen sparen Zeit und erhöhen die Rechtssicherheit.
Hintergrund
Ein bewährter Praxistipp ist die enge Zusammenarbeit mit den Hilfsmittellieferanten, die über aktuelle Festbeträge und Vertragsbedingungen der Kassen informiert sind. So lassen sich Nachfragen und Ablehnungen durch die Kasse reduzieren. Ärzte berichten zudem, dass eine telefonische Vorabklärung bei der Krankenkasse die Genehmigungsquote bei teuren Hilfsmitteln wie Elektrorollstühlen oder Beatmungsgeräten deutlich erhöht. Die Verordnung auf dem Muster 16 sollte alle Pflichtangaben enthalten, um Formfehler zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Bei Notfallversorgungen gelten vereinfachte Verordnungswege. Auch bei Privatpatienten entfällt die Bindung an Festbeträge und Hilfsmittelverzeichnis.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, Regressrisiken bei der Hilfsmittelverordnung frühzeitig zu erkennen und über die passende Absicherung zu minimieren.
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