Ab 2026 müssen HNO-Praxen verschärfte Hygieneauflagen für die Aufbereitung flexibler Endoskope einhalten, und der EBM wird um angepasste Bewertungen für audiologische Diagnostik und Allergietestungen ergänzt. Für niedergelassene HNO-Ärzte bedeutet das potenziell höhere Investitionskosten für die Geräteaufbereitung, aber auch bessere Honorare in zentralen Leistungsbereichen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Hintergrund
Die verschärften Hygienestandards basieren auf aktualisierten KRINKO-Empfehlungen und betreffen insbesondere die maschinelle Aufbereitung von Nasopharyngoskopen. HNO-Praxen, die noch auf manuelle Aufbereitung setzen, müssen in Reprocessing-Geräte investieren. Auf der Honorarseite werden die EBM-Ziffern für Tonschwellenaudiometrie und Rhinomanometrie aufgewertet, was die wirtschaftliche Situation diagnostisch aktiver Praxen verbessert.
Wann gilt das nicht?
HNO-Ärzte, die ausschließlich konservativ arbeiten und keine Endoskopie durchführen, sind von den Hygieneauflagen nicht betroffen. Die EBM-Anpassungen gelten nur für Vertragsärzte, nicht für rein privatärztlich tätige HNO-Ärzte.
Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zur passenden Praxisversicherung, die auch neue Investitionsrisiken und Haftungsfragen bei der Geräteaufbereitung berücksichtigt.
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