Eine Holding-Struktur lohnt sich für Ärzte in der Regel erst ab einem Jahresgewinn von über 500.000 Euro oder beim Betrieb mehrerer Praxisstandorte, da der Verwaltungsaufwand und die Beratungskosten erheblich sind. Erfahrene Ärzte berichten von spürbaren Steuervorteilen durch die Nutzung des Teileinkünfteverfahrens bei Gewinnausschüttungen. Entscheidend ist eine professionelle Begleitung durch spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von Beginn an.
Hintergrund
In der Praxis hat sich die Gründung einer GmbH als Holding bewährt, die Beteiligungen an einer oder mehreren Praxis-GmbHs oder MVZ-GmbHs hält. Ärzte empfehlen, die Holding nicht nur als Steuervehikel zu nutzen, sondern tatsächlich Managementfunktionen wie Personalverwaltung, Buchhaltung oder Einkauf zu bündeln. Dadurch wird die wirtschaftliche Substanz nachgewiesen und das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung minimiert. Die Gründungskosten liegen typischerweise bei 10.000–25.000 Euro.
Wann gilt das nicht?
Für Einzelpraxen mit moderatem Gewinn oder Ärzte kurz vor dem Ruhestand ist eine Holding-Struktur in der Regel unwirtschaftlich. Auch bei ausschließlich freiberuflicher Tätigkeit ohne GmbH-Beteiligung entfällt die Grundlage für eine Holding.
Ärzteversichert hilft Ärzten, die Versicherungsarchitektur innerhalb einer Holding-Struktur lückenlos zu gestalten – von der D&O-Versicherung bis zur Praxisausfallabsicherung.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →