Eine Holding-Struktur bietet Ärzten mit mehreren Praxen oder MVZ-Beteiligungen die Vorteile einer steuerlich begünstigten Gewinnverteilung, einer klaren Haftungstrennung zwischen Betriebseinheiten und einer vereinfachten Nachfolgeplanung. Nachteile sind die hohen Gründungs- und Verwaltungskosten, die doppelte Buchführungspflicht und die zunehmenden Substanzanforderungen der Finanzverwaltung. Die Wirtschaftlichkeit einer Holding muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Hintergrund

Steuerlich profitieren Holding-Inhaber davon, dass Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften zu 95 Prozent steuerfrei in der Holding vereinnahmt werden können. Dies ermöglicht eine steueroptimierte Reinvestition. Nachteilig ist, dass Privatentnahmen aus der Holding erneut der Kapitalertragsteuer unterliegen. Zudem erfordert die Holding eigene Geschäftsführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, was die laufenden Kosten um 15.000–30.000 Euro pro Jahr erhöht.

Wann gilt das nicht?

Freiberuflich tätige Einzelpraxisinhaber ohne GmbH-Struktur können keine Holding gründen. Auch bei geringem Gewinn oder nur einem Standort überwiegen in der Regel die Kosten den steuerlichen Nutzen.

Ärzteversichert analysiert, ob die Versicherungsstruktur innerhalb einer Holding optimal aufgestellt ist, und identifiziert Lücken in der Haftpflicht- und Vermögensabsicherung.

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