Ab 2026 werden die EBM-Punktwerte für zahlreiche Leistungsbereiche angepasst, und die Regelleistungsvolumina (RLV) erhalten neue Obergrenzen, die niedergelassenen Ärzten erweiterte Möglichkeiten zur Honoraroptimierung bieten. Besonders profitieren Fachgruppen mit hohem Anteil an Gesprächsleistungen und chronischer Patientenversorgung. Gleichzeitig werden die Prüfmechanismen bei auffälligen Abrechnungen verschärft.

Hintergrund

Die Honorarreform basiert auf Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband und betrifft sowohl die hausärztliche als auch die fachärztliche Vergütung. Neue Zuschläge für Digitalisierungsleistungen und telemedizinische Konsultationen eröffnen zusätzliche Erlösquellen. Ärzte sollten ihre Abrechnungsstrategien quartalsweise überprüfen und gegebenenfalls Abrechnungsberatung in Anspruch nehmen, um die neuen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen, ohne Plausibilitätsprüfungen auszulösen.

Wann gilt das nicht?

Privatärztlich tätige Ärzte rechnen nach GOÄ ab und sind von EBM-Änderungen nicht betroffen. Auch Ärzte in reiner Anstellung ohne eigene KV-Zulassung profitieren nicht direkt von den neuen Honoraroptionen.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte dabei, die wirtschaftlichen Effekte der Honorarreform in ihre Finanz- und Absicherungsplanung zu integrieren.

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