Ab 2026 müssen Finanzberater und Versicherungsvermittler ihre Provisionen und Vergütungsstrukturen gegenüber Kunden vollständig offenlegen, was provisionsbasierte Beratung transparenter und Honorarberatung für Ärzte attraktiver macht. Die neue EU-Richtlinie zur Kleinanlegerstrategie verpflichtet zu einer detaillierten Kosten-Nutzen-Dokumentation bei jeder Produktempfehlung. Für Ärzte bedeutet das eine bessere Vergleichsgrundlage zwischen Honorar- und Provisionsberatung.

Hintergrund

Die Provisionsoffenlegung betrifft alle Versicherungs- und Finanzprodukte, von Lebensversicherungen über Fonds bis hin zu Krankenversicherungen. Honorarberater berechnen ein festes Stundenhonorar (typisch 150–300 Euro) und erhalten keine Produktprovisionen. Bei provisionsbasierter Beratung fließen hingegen bis zu 5 Prozent der Anlagesumme als Abschlussgebühr an den Vermittler. Die neuen Transparenzregeln ermöglichen Ärzten erstmals einen direkten Kostenvergleich.

Wann gilt das nicht?

Die Provisionsoffenlegung gilt nicht für rein betriebliche Versorgungswerke und Pflichtmitgliedschaften. Auch bei Direktversicherungen ohne Vermittlerbeteiligung entfallen die neuen Dokumentationspflichten.

Ärzteversichert arbeitet auf Honorarbasis und stellt sicher, dass Ärzte eine transparente, produktunabhängige Beratung zu Versicherungen und Finanzen erhalten.

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