Ärzte, die von provisionsbasierter auf Honorarberatung umgestiegen sind, berichten regelmäßig von niedrigeren Gesamtkosten bei Versicherungen und Geldanlagen sowie von einer objektiveren Produktauswahl. Besonders bei kapitalbildenden Versicherungen und fondsgebundenen Produkten zeigt sich der Kostenvorteil deutlich, da die eingepreisten Provisionen entfallen. Ein erfahrungsbasierter Tipp: Den Honorarberater nach seiner Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO fragen.
Hintergrund
In der Praxis bewährt sich ein zweigleisiger Ansatz: Für einfache Standardprodukte wie Kfz- oder Hausratversicherungen ist die provisionsbasierte Vermittlung meist kostengünstiger. Bei komplexen Produkten wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, privater Krankenversicherung oder Altersvorsorge für Ärzte überwiegen die Vorteile der Honorarberatung deutlich. Ärzte empfehlen, die Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit zu vergleichen – bei einer BU mit 30 Jahren Laufzeit kann die Provisionsdifferenz mehrere Tausend Euro betragen.
Wann gilt das nicht?
Bei Versicherungsprodukten ohne Provisionsoption, etwa Pflichtversicherungen über die Ärztekammer, ist die Unterscheidung irrelevant. Auch bei Kleinstverträgen mit niedrigen Prämien lohnt sich die Honorarberatung selten.
Ärzteversichert setzt auf transparente Beratung und zeigt Ärzten, welches Vergütungsmodell bei welchem Produkt die besten Ergebnisse liefert.
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