Ab 2026 verschärft das Robert Koch-Institut die Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen, insbesondere hinsichtlich der Validierung von Sterilisationsprozessen und der lückenlosen Chargendokumentation. Zahnärzte müssen ihre Aufbereitungsverfahren durch externe Fachdienstleister validieren lassen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren. Verstöße können bei Praxisbegehungen zu Auflagen bis hin zur Betriebsuntersagung führen.
Hintergrund
Die aktualisierten KRINKO/BfArM-Empfehlungen betreffen die Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken, chirurgischen Instrumenten und Übertragungsinstrumenten. Neu ist die Pflicht zur jährlichen Revalidierung der Sterilisationsgeräte durch zertifizierte Dienstleister. Die Kosten für die Erstvalidierung liegen bei 2.000–4.000 Euro, die jährliche Revalidierung bei 800–1.500 Euro. Zahnärzte sollten frühzeitig Termine bei Validierungsfirmen buchen, da die Nachfrage zum Jahreswechsel erfahrungsgemäß stark ansteigt.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich Einmalprodukte verwenden und keine wiederaufbereitbaren Medizinprodukte einsetzen, sind von den verschärften Validierungspflichten nicht betroffen. Dies ist in der Zahnmedizin jedoch selten der Fall.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zur Absicherung von Hygienerisiken und zur Haftpflichtdeckung bei Aufbereitungsfehlern.
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