Die RKI-Richtlinien für Zahnarztpraxen bieten den Vorteil einheitlicher, evidenzbasierter Hygienestandards, die Patienten und Praxisteam gleichermaßen vor Infektionsrisiken schützen. Nachteilig sind die erheblichen Investitions- und Betriebskosten für normgerechte Aufbereitungsgeräte, Validierungen und laufende Dokumentation. Für Zahnärzte bedeuten die Richtlinien eine Gratwanderung zwischen Patientensicherheit und wirtschaftlicher Belastung.
Hintergrund
Der zentrale Vorteil liegt in der Rechtssicherheit: Wer die RKI-Empfehlungen nachweislich einhält, ist im Haftungsfall deutlich besser geschützt. Die lückenlose Dokumentation dient als Entlastungsbeweis bei Vorwürfen mangelhafter Hygiene. Nachteilig ist der erhebliche Zeitaufwand – erfahrungsgemäß entfallen 15–20 Prozent der Arbeitszeit einer MFA auf Hygienemanagement. Die Kosten für die Erstausstattung einer normgerechten Aufbereitungsstrecke liegen bei 20.000–50.000 Euro.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte, die ausschließlich prophylaktisch arbeiten und keine invasiven Eingriffe durchführen, unterliegen reduzierten Hygieneanforderungen. Auch Praxen, die komplett auf Einmalinstrumente umgestellt haben, entfallen bestimmte Aufbereitungspflichten.
Ärzteversichert berät Zahnärzte zur optimalen Berufshaftpflichtversicherung, die auch Haftungsfälle aus Hygienemängeln zuverlässig abdeckt.
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