Ab 2026 verschärft die KRINKO ihre Empfehlungen zum Hygienemanagement in Arztpraxen und verlangt eine vollständig digitale Dokumentation aller hygienerelevanten Prozesse, von der Flächendesinfektion bis zur Instrumentenaufbereitung. Praxisinhaber müssen einen aktuellen Hygieneplan vorhalten, der die neuen Anforderungen abbildet, und mindestens eine Mitarbeiterin als Hygienebeauftragte benennen. Begehungen durch das Gesundheitsamt werden häufiger und systematischer durchgeführt.

Hintergrund

Die aktualisierten Empfehlungen betreffen vor allem die Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte, die Händehygiene-Compliance und den Umgang mit multiresistenten Erregern in der ambulanten Versorgung. Neu ist die Empfehlung zur Nutzung digitaler QM-Systeme, die automatische Erinnerungen für Wartungsintervalle und Schulungen generieren. Die Investition in eine QM-Software liegt bei 500–2.000 Euro pro Jahr und rechnet sich durch Zeitersparnis bei der Dokumentation.

Wann gilt das nicht?

Rein telemedizinisch tätige Ärzte ohne physischen Patientenkontakt sind von den Hygieneanforderungen nicht betroffen. Auch Praxen ohne invasive Eingriffe unterliegen geringeren Aufbereitungspflichten.

Ärzteversichert zeigt Praxisinhabern, wie ein professionelles Hygienemanagement das Haftungsrisiko senkt und den Versicherungsschutz stärkt.

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