IGeL-Leistungen bieten Ärzten den Vorteil zusätzlicher Einnahmen außerhalb des budgetierten Kassenhonorars und ermöglichen ein erweitertes Behandlungsspektrum mit Leistungen, die medizinisch sinnvoll, aber nicht im GKV-Katalog enthalten sind. Der Nachteil liegt im Reputationsrisiko, wenn Patienten den Eindruck gewinnen, die Praxis priorisiere kommerzielle Interessen vor medizinischer Notwendigkeit. Eine transparente Kommunikation ist daher entscheidend.

Hintergrund

Wirtschaftlich können IGeL-Leistungen den Praxisgewinn um 15.000–50.000 Euro pro Jahr steigern, abhängig von Fachrichtung und Patientenklientel. Besonders gefragte IGeL sind Vorsorgeuntersuchungen, Reisemedizin, sportmedizinische Checks und ästhetische Behandlungen. Als Nachteil steht dem ein erhöhter Haftungsumfang gegenüber: Bei IGeL-Leistungen gelten strengere Aufklärungspflichten als bei Kassenleistungen, und im Schadensfall muss der Arzt die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen können.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit ausschließlich schwer kranken oder multimorbiden Patienten haben in der Regel wenig IGeL-Potenzial. Auch in sozial schwachen Einzugsgebieten ist die Zahlungsbereitschaft für Selbstzahlerleistungen eingeschränkt.

Ärzteversichert prüft, ob die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auch IGeL-Leistungen vollständig abdeckt, und empfiehlt bei Bedarf Anpassungen.

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