Ab 2026 werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Immobilien als Altersvorsorge angepasst: Die degressive AfA für Neubauten wird fortgeführt, gleichzeitig verschärft die Finanzverwaltung die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteten Immobilien. Für Ärzte mit Immobilienbesitz bedeutet das eine sorgfältigere steuerliche Dokumentation der Mieteinnahmen und Werbungskosten. Die Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte bleibt bei zehn Jahren.
Hintergrund
Die degressive AfA von 5 Prozent für Neubauten mit Baubeginn ab 2023 bleibt auch 2026 bestehen und macht Neubauinvestitionen für Ärzte steuerlich attraktiv. Gleichzeitig prüfen Finanzämter verstärkt, ob bei dauerhaft vermieteten Objekten eine tatsächliche Überschusserzielungsabsicht vorliegt. Ärzte, die eine Immobilie primär als Altersvorsorge nutzen, sollten eine Totalüberschussprognose über 30 Jahre erstellen lassen, um steuerliche Verluste weiterhin geltend machen zu können.
Wann gilt das nicht?
Selbstgenutzte Immobilien unterliegen nicht der Einkünfteerzielungsprüfung. Auch Praxisimmobilien im Betriebsvermögen folgen anderen steuerlichen Regeln als private Mietobjekte.
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