Ab 2026 unterliegen Immobilienfonds verschärften Transparenz- und Bewertungsvorschriften, die Anlegern wie Ärzten eine realistischere Einschätzung der Fondsperformance ermöglichen. Die BaFin verlangt häufigere Neubewertungen der Fondsobjekte und eine klarere Offenlegung von Kosten und Wertentwicklung. Für bestehende Fondsanteile ändert sich die steuerliche Behandlung der Vorabpauschale.

Hintergrund

Offene Immobilienfonds müssen ihre Objekte künftig halbjährlich statt jährlich bewerten lassen, was Marktentwicklungen schneller in den Anteilspreis einfließen lässt. Geschlossene Fonds unterliegen erweiterten Berichtspflichten, die die Kostenstruktur transparenter machen. Die Vorabpauschale wird an den gestiegenen Basiszins angepasst, was die laufende Steuerbelastung für Anleger erhöht. Ärzte sollten ihre Fondsbeteiligungen auf die neuen Bewertungen hin überprüfen.

Wann gilt das nicht?

Direktinvestments in Immobilien unterliegen nicht den Fondsregulierungen. Auch REITs und börsennotierte Immobilienaktien folgen anderen Bewertungsregeln als offene oder geschlossene Fonds.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Integration von Immobilienfonds in eine diversifizierte Vorsorgestrategie und zeigt die steuerlichen Auswirkungen der Neuregelungen auf.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →