Ab 2026 gelten verschärfte EU-Nachhaltigkeitsstandards für Impact Investments, die durch die erweiterte EU-Taxonomie eine klarere Abgrenzung zwischen echtem Impact und Greenwashing ermöglichen. Finanzberater müssen Ärzte als Anleger aktiv nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und passende Produkte anbieten. Die neuen Offenlegungspflichten nach der SFDR machen die ökologische und soziale Wirkung von Investments erstmals vergleichbar.

Hintergrund

Impact Investing zielt darauf ab, neben einer finanziellen Rendite auch eine messbare positive soziale oder ökologische Wirkung zu erzielen. Für Ärzte ist dieses Anlagekonzept besonders relevant, da viele Investmentthemen wie Gesundheitsversorgung, sauberes Wasser oder medizinische Forschung einen direkten Bezug zur ärztlichen Tätigkeit haben. Die EU-Taxonomie definiert erstmals verbindlich, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten.

Wann gilt das nicht?

Klassische Geldanlagen ohne Nachhaltigkeitsausrichtung unterliegen nicht den neuen Impact-Reporting-Pflichten. Auch Direktinvestments in Einzelaktien sind von der SFDR-Regulierung nicht betroffen.

Ärzteversichert berät Ärzte zur Integration von Impact Investments in eine Gesamtanlagestrategie, die sowohl renditeorientiert als auch wertebasiert ist.

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