Ab 2026 stellen mehrere Oberlandesgerichte erhöhte Anforderungen an die Aufklärungsdokumentation bei Zahnimplantaten, insbesondere hinsichtlich alternativer Versorgungsoptionen, Langzeitprognosen und individueller Risikofaktoren wie Rauchen oder Parodontitis. Zahnärzte müssen die Aufklärung detaillierter dokumentieren, um im Streitfall die Beweislast erfüllen zu können. Die Haftpflichtversicherer reagieren mit angepassten Deckungskonzepten und teilweise höheren Prämien für implantologisch tätige Zahnärzte.

Hintergrund

Implantologische Eingriffe gehören zu den haftungsträchtigsten Bereichen der Zahnmedizin, da die Patientenerwartungen hoch sind und Komplikationen wie Periimplantitis oder Nervschädigungen juristisch häufig geltend gemacht werden. Die neue Rechtsprechung verlangt eine schriftliche Dokumentation aller besprochenen Alternativen, etwa Brückenversorgung oder herausnehmbarer Zahnersatz, sowie eine realistische Darstellung der Erfolgsaussichten.

Wann gilt das nicht?

Bei Notfallbehandlungen gelten erleichterte Aufklärungspflichten. Auch bei rein prothetischen Versorgungen ohne chirurgischen Implantationseingriff sind die Anforderungen geringer.

Ärzteversichert berät Zahnärzte zur optimalen Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für implantologische Eingriffe und Folgeschäden.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →