Eine lückenlose Dokumentation des gesamten Implantationsprozesses – von der Erstberatung über die 3D-Planung bis zur Nachsorge – ist der wirksamste Schutz gegen Haftungsansprüche bei Zahnimplantaten. Erfahrene Implantologen nutzen standardisierte Aufklärungsbögen, die alle relevanten Risiken, Alternativen und Prognosefaktoren abdecken. Die Dokumentation sollte auch den Ist-Zustand des Kieferknochens mittels DVT-Befund festhalten.

Hintergrund

Ein bewährter Praxistipp ist die Nutzung einer Checkliste vor jedem Implantationseingriff, die Risikofaktoren wie Rauchen, Diabetes, Bisphosphonattherapie und Parodontitishistorie systematisch erfasst. Erfahrene Kollegen empfehlen zudem, das Aufklärungsgespräch mit Zeitstempel und Unterschrift des Patienten zu dokumentieren – idealerweise mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff. Bei komplexen Fällen hat sich die Einholung einer Zweitmeinung vor dem Eingriff als haftungsmindernd erwiesen.

Wann gilt das nicht?

Bei einfachen Einzelzahnimplantaten ohne besondere Risikofaktoren sind die Aufklärungsanforderungen geringer als bei komplexen Gesamtrehabilitations-Fällen. Auch bei Sofortimplantationen nach Extraktion gelten die gleichen Grundsätze, jedoch mit angepasster Risikoaufklärung.

Ärzteversichert stellt sicher, dass die Berufshaftpflichtversicherung implantologisch tätiger Zahnärzte alle relevanten Risiken abdeckt.

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