Die Implantologie bietet Zahnärzten als Vorteil überdurchschnittliche Honorare und eine hohe Patientenzufriedenheit bei erfolgreicher Versorgung, ist aber mit einem deutlich erhöhten Haftungsrisiko und strengen Dokumentationspflichten verbunden. Schadensersatzansprüche bei Implantatkomplikationen gehören zu den teuersten Haftungsfällen in der Zahnmedizin. Eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung ist daher für jeden Implantologen unverzichtbar.
Hintergrund
Die Vorteile einer implantologischen Tätigkeit liegen in der wirtschaftlichen Attraktivität: Die Vergütung eines Einzelzahnimplantats liegt inklusive Suprakonstruktion bei 2.500–4.500 Euro. Der Nachteil ist das erhöhte Streitrisiko bei Misserfolgen, da Patienten hohe Eigenanteile gezahlt haben und entsprechende Erwartungen mitbringen. Typische Haftungsfälle umfassen Nervschädigungen, Periimplantitis und fehlerhafte Positionierung. Die Durchschnittskosten eines Haftungsfalles liegen bei 15.000–50.000 Euro.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte, die keine implantologischen Eingriffe durchführen, sondern nur prothetische Versorgungen auf vorhandenen Implantaten vornehmen, tragen ein deutlich geringeres Haftungsrisiko. Auch bei reiner Überweisungspraxis an einen Implantologen entfällt die operative Haftung.
Ärzteversichert findet für implantologisch tätige Zahnärzte die passende Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Nachhaftung.
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