Der häufigste Fehler bei der Praxis-Inhaltsversicherung ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme, die im Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Erstattung führt. Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Versicherungssumme jährlich zu überprüfen und nach jeder größeren Geräteanschaffung anzupassen. Eine Inventarliste mit Anschaffungswerten sollte digital gesichert und regelmäßig aktualisiert werden.
Hintergrund
Ein wichtiger Praxistipp ist die Wahl eines Tarifs mit Unterversicherungsverzicht, bei dem der Versicherer im Schadensfall keine Kürzung wegen zu niedriger Versicherungssumme vornimmt. Die Versicherungssumme sollte den Neuwert aller Praxiseinrichtungen umfassen – typisch sind 100.000–500.000 Euro je nach Fachrichtung und Ausstattung. Radiologen und Zahnarztpraxen mit teuren Geräten benötigen oft deutlich höhere Summen. Erfahrene Praxisinhaber empfehlen zudem, die Praxisfotos als Beweismittel regelmäßig zu aktualisieren.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne eigene Praxisausstattung benötigen keine Inhaltsversicherung. Auch bei Praxen in gemieteten Räumen mit vom Vermieter gestellter Einrichtung ist der Bedarf reduziert.
Ärzteversichert analysiert den Versicherungsbedarf jeder Praxis individuell und identifiziert typische Deckungslücken in der Inhaltsversicherung.
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