Die Praxis-Inhaltsversicherung bietet den Vorteil eines umfassenden Schutzes für das gesamte bewegliche Inventar der Arztpraxis gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel – ergänzt um optionale Bausteine wie Elektronikversicherung und Betriebsunterbrechung. Nachteilig sind die Notwendigkeit einer exakten Wertermittlung und das Unterversicherungsrisiko bei veralteten Versicherungssummen. Für jede niedergelassene Praxis ist sie eine unverzichtbare Grundversicherung.

Hintergrund

Der Vorteil der Neuwerterstattung sichert bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffung aller Geräte und Einrichtungen zum aktuellen Preis. Optional lässt sich die Versicherung um Elektronik-Allgefahrendeckung erweitern, die auch Bedienungsfehler und Kurzschluss abdeckt. Nachteilig ist, dass die Prämie bei hochwertig ausgestatteten Praxen spürbar ausfällt – radiologische Praxen zahlen aufgrund der teuren Geräte deutlich mehr als allgemeinmedizinische Praxen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in reiner Anstellung ohne Praxiseigentum benötigen keine Inhaltsversicherung. Bei Praxisgemeinschaften sollte geklärt werden, ob eine gemeinsame oder individuelle Versicherung sinnvoller ist.

Ärzteversichert ermittelt den korrekten Versicherungswert für jede Praxis und stellt sicher, dass keine Unterversicherung besteht.

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