Ab 2026 werden die Inkassokosten für Arztpraxen weiter gedeckelt, und die Anforderungen an die Forderungsdokumentation steigen, um Patienten vor überhöhten Mahngebühren zu schützen. Ärzte müssen nachweisen, dass die zugrunde liegende Forderung ordnungsgemäß entstanden ist und der Patient eine korrekte Rechnung erhalten hat. Gleichzeitig bleiben ärztliche Honorarforderungen nach wie vor durchsetzbar – eine strukturierte Forderungsverwaltung wird jedoch wichtiger.

Hintergrund

Die Gesetzesnovelle begrenzt die erstattungsfähigen Inkassokosten auf das 0,5-fache der Rechtsanwaltsgebühr für unbestrittene Forderungen. Für Arztpraxen bedeutet das: Die Auswahl eines seriösen Inkassodienstleisters mit transparenter Gebührenstruktur ist entscheidend. Praxen sollten ihr Forderungsmanagement bereits im Vorfeld optimieren – durch klare Zahlungsvereinbarungen, zeitnahe Rechnungsstellung und ein dreistufiges Mahnsystem vor der Inkassoübergabe.

Wann gilt das nicht?

Bestrittene Forderungen, bei denen der Patient die Behandlung oder die Honorarhöhe anficht, unterliegen nicht den Inkasso-Kostengrenzen, sondern dem regulären Gerichtsverfahren. Auch bei Forderungen gegen Krankenkassen gelten andere Verfahrenswege.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zum effizienten Forderungsmanagement und zur Absicherung gegen Honorarausfälle.

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