Ein strukturiertes dreistufiges Mahnsystem mit freundlicher Zahlungserinnerung, formeller Mahnung und letzter Fristsetzung vor der Inkassoübergabe hat sich in Arztpraxen als effektivste Methode erwiesen, um offene Forderungen einzutreiben und die Patientenbeziehung zu erhalten. Erfahrene Praxisinhaber berichten, dass 80 Prozent der offenen Forderungen bereits nach der zweiten Mahnung beglichen werden. Die Inkassoübergabe sollte erst nach Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen nach der letzten Mahnung erfolgen.
Hintergrund
Bewährt hat sich die Beauftragung eines auf Arztpraxen spezialisierten Inkassodienstleisters, der die besonderen Anforderungen der ärztlichen Schweigepflicht kennt. Wichtig: Die Abtretung der Forderung an ein Inkassounternehmen erfordert die vorherige Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten. Viele Praxen lösen dies durch eine entsprechende Klausel im Behandlungsvertrag. Die Erfolgsquote professioneller medizinischer Inkassodienste liegt bei 60–75 Prozent der übergebenen Forderungen.
Wann gilt das nicht?
Bei Härtefällen oder erkennbar mittellosen Patienten empfiehlt sich eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung statt des Inkassoverfahrens. Auch bei sehr kleinen Beträgen unter 50 Euro übersteigen die Inkassokosten häufig die Forderungshöhe.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu einem professionellen Forderungsmanagement, das die wirtschaftliche Stabilität der Praxis sichert.
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