Die Einzelpraxis bietet Internisten maximale Entscheidungsfreiheit, die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ermöglicht geteilte Investitionskosten und Vertretungsregelungen, und das MVZ bietet Anstellungssicherheit ohne unternehmerisches Risiko. Jede Praxisform hat spezifische Vor- und Nachteile, die sich nach persönlichen Prioritäten, Karrierephase und Fachschwerpunkt unterschiedlich gewichten. Die Wahl der Praxisform bestimmt auch den Versicherungsbedarf erheblich.

Hintergrund

Die Einzelpraxis bietet die höchste Autonomie, aber auch das höchste unternehmerische Risiko und keine Vertretungslösung bei Krankheit. Die BAG verteilt Risiken und Kosten auf mehrere Partner, erfordert aber Kompromissfähigkeit und vertraglich geregelte Entscheidungsprozesse. Das MVZ bietet geregelte Arbeitszeiten und kein Investitionsrisiko, limitiert aber die Einkommenshöhe und die klinische Entscheidungsfreiheit. Typische Investitionskosten: Einzelpraxis 100.000–400.000 Euro, BAG-Anteil 50.000–200.000 Euro, MVZ-Anstellung keine Investition.

Wann gilt das nicht?

Internisten in der Weiterbildung sollten die Praxisformwahl erst nach Abschluss der Facharztausbildung treffen. Auch bei rein stationärer Tätigkeit entfallen die Überlegungen zur ambulanten Praxisform.

Ärzteversichert passt den Versicherungsschutz individuell an die gewählte Praxisform an – von der Einzelpraxis-Absicherung bis zum MVZ-Haftpflichtkonzept.

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