Ab 2026 müssen alle Arztpraxen über interoperable Schnittstellen verfügen, die den sicheren Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen – dazu gehören KIM (Kommunikation im Medizinwesen), die elektronische Patientenakte (ePA) und der TI-Messenger. Die gematik setzt verbindliche Standards für den Datenaustausch zwischen Praxisverwaltungssystemen, Krankenhäusern und Apotheken. Praxen ohne TI-Anbindung drohen Honorarkürzungen von bis zu 2,5 Prozent.
Hintergrund
Interoperabilität bedeutet, dass verschiedene IT-Systeme im Gesundheitswesen nahtlos Daten austauschen können. Für Arztpraxen erfordert dies kompatible Praxisverwaltungssysteme (PVS), die die aktuellen FHIR-Standards der gematik unterstützen. Die Umstellung betrifft insbesondere Praxen mit veralteten PVS-Versionen, die ein kostenpflichtiges Update oder einen Systemwechsel benötigen. Die Investitionskosten liegen bei 2.000–8.000 Euro, werden aber teilweise durch TI-Pauschalen der KV refinanziert.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztlich tätige Praxen ohne KV-Zulassung unterliegen nicht der TI-Pflicht, können aber freiwillig teilnehmen. Auch Praxen in der Abwicklung kurz vor Praxisabgabe können Ausnahmeregelungen beantragen.
Ärzteversichert berät Ärzte zur Cyberversicherung als Ergänzung zur TI-Anbindung, um digitale Risiken im vernetzten Praxisbetrieb abzusichern.
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