Praxen, die frühzeitig auf TI-konforme Systeme umgestellt haben, berichten von deutlich reibungsloseren Abläufen beim elektronischen Arztbrief, bei eRezept und ePA-Nutzung als Praxen, die die Umstellung hinausgezögert haben. Ein bewährter Tipp ist die Wahl eines PVS-Anbieters mit gutem Support und regelmäßigen Updates, da die gematik-Spezifikationen sich laufend ändern. Die Schulung des gesamten Teams auf die neuen digitalen Workflows ist dabei mindestens ebenso wichtig wie die technische Umstellung.

Hintergrund

Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die KIM-Adresse aktiv im Kollegenkreis zu kommunizieren, um den elektronischen Arztbrief als Standardkommunikationsweg zu etablieren. Häufige Probleme betreffen die Kompatibilität zwischen verschiedenen PVS-Systemen – hier hilft der Austausch in Fachforen und mit dem jeweiligen PVS-Support. Die TI-Pauschale der KV deckt einen Teil der laufenden Kosten, sollte aber quartalsweise auf korrekte Abrechnung geprüft werden.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Abrechnung sind nicht zur TI-Nutzung verpflichtet. Auch bei reiner Gutachtertätigkeit ohne Patientenbehandlung entfällt die Pflicht.

Ärzteversichert unterstützt digitalisierte Praxen bei der Absicherung gegen Cyberrisiken, die mit der zunehmenden Vernetzung einhergehen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →