Erfahrene Ärzte nutzen den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG gezielt zur Steueroptimierung in Jahren mit überdurchschnittlichem Gewinn, um Steuerlast in Folgejahre mit geringerem Einkommen zu verschieben. Besonders beliebt ist der IAB vor der Praxisgründung, da er bereits vor dem tatsächlichen Kauf steuerlich wirksam wird. Ein häufiger Tipp: Die geplante Investition im Steuerberater-Gespräch konkret benennen und dokumentieren.

Hintergrund

Der IAB lässt sich für nahezu alle beweglichen Wirtschaftsgüter der Praxis nutzen – von medizinischen Geräten über IT-Ausstattung bis hin zu Praxismöbeln. Ein Praxistipp erfahrener Kollegen: Mehrere IABs für unterschiedliche Anschaffungen parallel bilden, um die Steuerersparnis zu maximieren. Die Gesamtsumme aller IABs darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist die fristgerechte Investition innerhalb von drei Jahren, da eine Nichtinvestition zu einer rückwirkenden Gewinnerhöhung mit Nachzahlungszinsen von 6 Prozent pro Jahr führt.

Wann gilt das nicht?

Bei dauerhaft hohen Gewinnen über 200.000 Euro ist der IAB nicht verfügbar. Auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden, ist der IAB ausgeschlossen.

Ärzteversichert koordiniert die steuerliche Investitionsplanung mit der Versicherungsabsicherung neuer Praxisgeräte.

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