Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG bietet Ärzten den Vorteil einer sofortigen Steuerersparnis von bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten, verbessert die Liquidität in der Investitionsphase und ermöglicht eine gezielte Steuerglättung über mehrere Jahre. Nachteile sind die strenge Dreijahresfrist, die rückwirkende Auflösung mit Zinszuschlag bei Nichtinvestition und die Gewinngrenze von 200.000 Euro. Eine sorgfältige Planung mit dem Steuerberater ist unerlässlich.

Hintergrund

Der Hauptvorteil liegt in der Vorverlagerung der steuerlichen Entlastung: Der IAB wird im Bildungsjahr gewinnmindernd berücksichtigt, obwohl die Investition erst später erfolgt. Für Praxisgründer ermöglicht dies eine Steuerersparnis bereits im Anstellungsjahr vor der Niederlassung. Der Nachteil besteht im Investitionszwang: Wird die geplante Anschaffung nicht oder nicht fristgerecht realisiert, erfolgt eine rückwirkende Korrektur der Steuerbescheide inklusive Zinsen.

Wann gilt das nicht?

Der IAB steht Ärzten mit Gewinnen über 200.000 Euro nicht zur Verfügung. Auch für Immobilien, Grundstücke und unbewegliche Wirtschaftsgüter ist er nicht anwendbar.

Ärzteversichert stellt sicher, dass neue Praxisgeräte nach der IAB-Investition sofort in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

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