Ab 2026 verschärft der Gesetzgeber die Transparenz- und Genehmigungspflichten für Investoren-geführte Medizinische Versorgungszentren (MVZ), um die Einflussnahme fachfremder Kapitalgesellschaften auf die ambulante Versorgung zu begrenzen. Neue Registrierungspflichten verlangen die Offenlegung der gesamten Beteiligungsstruktur bis zum wirtschaftlich Berechtigten. Für ärztliche Praxisinhaber bedeutet das eine veränderte Wettbewerbssituation und neue Chancen bei der Praxisübernahme.
Hintergrund
Die Debatte um Investoren-MVZ dreht sich um die Frage, ob kapitalgetriebene Strukturen die Versorgungsqualität gefährden oder die ambulante Infrastruktur modernisieren. Der Gesetzgeber reagiert mit dem Versorgungsstärkungsgesetz auf die zunehmende Marktkonzentration: Kettenbildung durch fachfremde Investoren wird regional begrenzt, und die ärztliche Leitung erhält gestärkte Weisungsrechte. Für niedergelassene Ärzte eröffnet dies Möglichkeiten, ihre Praxis an ärztlich geführte MVZ zu übergeben statt an Investorengruppen.
Wann gilt das nicht?
Ärztlich geführte MVZ, deren Gesellschafter selbst als Ärzte zugelassen sind, unterliegen nicht den verschärften Investoren-Regularien. Auch Kommunen und gemeinnützige Träger sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu den Versicherungsanforderungen bei MVZ-Gründung und -Beteiligung und unterstützt bei der Strukturierung des Haftpflichtschutzes.
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