Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sondern ein steuerlich motiviertes Ordnungssystem, das Basisvorsorge (Schicht 1), Zusatzvorsorge (Schicht 2) und private Vorsorge (Schicht 3) unterscheidet. Für Ärzte ergibt sich allerdings eine Pflicht zur Altersvorsorge über das ärztliche Versorgungswerk (Schicht 1). Die strategische Nutzung aller drei Schichten ist für eine optimale Steuergestaltung und Absicherung dringend empfehlenswert.

Hintergrund

Schicht 1 umfasst die Basisversorgung durch Versorgungswerk, gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente – Beiträge sind steuerlich voll absetzbar. Schicht 2 beinhaltet Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge – für angestellte Ärzte besonders relevant. Schicht 3 umfasst private Lebensversicherungen, Fondssparpläne und Immobilien – flexibel, aber ohne Steuerförderung in der Ansparphase. Ärzte sollten alle drei Schichten bespielen, um Steuervorteile zu maximieren und Risiken zu diversifizieren.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausschließlich ausländischer Vorsorge, etwa bei Tätigkeit im EU-Ausland, unterliegen anderen Vorsorgepflichten. Auch Beamtenärzte haben über die Beihilfe ein abweichendes Versorgungssystem.

Ärzteversichert entwickelt individuelle Vorsorgekonzepte über alle drei Schichten und stimmt die Absicherung auf die persönliche Situation ab.

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