Im Praktischen Jahr (PJ) besteht über die Universität eine Basisabsicherung durch die studentische Kranken- und Unfallversicherung, doch eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind für PJ-Studierende nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert. Die Haftung bei Behandlungsfehlern im PJ liegt zwar primär beim ausbildenden Krankenhaus, doch Regressansprüche gegen den Studierenden sind nicht ausgeschlossen. Ein früher Abschluss der BU-Versicherung sichert zudem günstige Konditionen und eine gute Gesundheitsprüfung.

Hintergrund

PJ-Studierende sind über die Hochschule unfallversichert und in der Regel krankenversichert. Was fehlt, ist der Schutz vor berufstypischen Risiken: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise bereits im Studium abgeschlossen werden, da die Beiträge mit zunehmendem Alter und bei Vorerkrankungen steigen. Einige Anbieter bieten spezielle Studententarife mit Nachversicherungsgarantie an.

Wann gilt das nicht?

PJ-Studierende, die ausschließlich beobachtend tätig sind und keine eigenen Behandlungen durchführen, tragen ein geringeres Haftungsrisiko. Bei Auslands-PJ gelten die Versicherungsregelungen des jeweiligen Landes.

Ärzteversichert berät Medizinstudierende im PJ zur optimalen Absicherung und unterstützt beim frühzeitigen Aufbau eines Versicherungsschutzes zu Vorzugskonditionen.

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