Die Anlage in Aktien-Einzelwerte ist für Ärzte keine gesetzliche oder berufsständische Pflicht, sondern eine freiwillige Entscheidung zur privaten Vermögensbildung. Als Ergänzung zu Versorgungswerk und Berufsunfähigkeitsversicherung können Aktien jedoch einen sinnvollen Baustein der Altersvorsorge darstellen. Für die meisten Ärzte sind breit gestreute ETFs allerdings besser geeignet als Einzelaktien, da sie weniger Zeitaufwand erfordern und das Risiko breiter verteilen.
Hintergrund
Aktien-Einzelwerte erfordern fundiertes Finanzwissen und regelmäßige Portfolioüberwachung, was neben der ärztlichen Tätigkeit schwer zu leisten ist. Erfahrungsgemäß erzielen Privatanleger mit Einzelaktien langfristig selten eine bessere Rendite als breit diversifizierte Indexfonds. Ärzte, die dennoch in Einzelwerte investieren möchten, sollten maximal 10–20 Prozent ihres Anlageportfolios in Einzelaktien halten und den Großteil breit gestreut investieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit besonderer Finanzexpertise oder Branchenkenntnissen, etwa in der Medizintechnik, können durch gezielte Einzelinvestments überdurchschnittliche Renditen erzielen. Auch bei sehr großen Portfolios ab 500.000 Euro kann eine gezielte Einzeltitelauswahl sinnvoll sein.
Ärzteversichert hilft Ärzten, die Vermögensanlage in das Gesamtkonzept aus Versorgungswerk, privater Vorsorge und Versicherungsschutz zu integrieren.
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