Die Altersvorsorge für Ärzte über das berufsständische Versorgungswerk ist grundsätzlich solider als die gesetzliche Rente, da sie kapitalgedeckt arbeitet und historisch stabile Renditen erzielt hat. Eine absolute Sicherheit existiert jedoch nicht, da die Leistungshöhe von der Kapitalmarktentwicklung, der Mitgliederstruktur und regulatorischen Änderungen abhängt. Eine Diversifikation über mehrere Vorsorgebausteine ist daher für jeden Arzt essentiell.

Hintergrund

Die Versorgungswerke der Ärztekammern verwalten zusammen über 100 Milliarden Euro und sind durch strenge Anlagerichtlinien und staatliche Aufsicht geschützt. Die durchschnittliche Rentenhöhe eines Arztes aus dem Versorgungswerk liegt bei 2.500–4.000 Euro monatlich – oft deutlich mehr als die gesetzliche Rente. Risikofaktoren sind das Niedrigzinsumfeld, das die Kapitalerträge schmälert, und die zunehmende Alterung der Ärzteschaft. Ärzte sollten daher ergänzend private Vorsorge betreiben – über Rürup-Rente, ETF-Sparpläne oder Immobilien.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr kurzer Mitgliedschaftsdauer im Versorgungswerk, etwa bei Berufswechsel oder Auslandstätigkeit, erwerben nur geringe Rentenanwartschaften. In diesem Fall ist die private Vorsorge besonders wichtig.

Ärzteversichert entwickelt für Ärzte individuelle Vorsorgestrategien, die Versorgungswerk, private Vorsorge und Versicherungsschutz ganzheitlich verbinden.

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