Altersvorsorge ist für Ärzte in Deutschland eine Pflicht, die über die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk erfüllt wird. Jeder approbierte Arzt muss Beiträge an das Versorgungswerk seiner Landesärztekammer entrichten, die typischerweise 18,6 Prozent des Einkommens betragen. Private Altersvorsorge über Schicht 2 und 3 ist keine Pflicht, wird aber angesichts der steigenden Versorgungslücke dringend empfohlen.
Hintergrund
Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk sichert eine Basisrente im Alter, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Angestellte Ärzte können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Versorgungswerksrente allein reicht jedoch häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten – Experten empfehlen, mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Zieleinkommen im Alter anzustreben.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft ins Ausland abwandern und dort praktizieren, unterliegen nicht mehr der deutschen Versorgungswerkpflicht. Auch verbeamtete Ärzte werden über die Beamtenversorgung abgesichert.
Ärzteversichert analysiert die Versorgungslücke und entwickelt individuelle Ergänzungsstrategien, die über die Pflichtvorsorge hinausgehen.
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