Ambulante Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein obligatorischer Kernbaustein, der in jedem Vollversicherungstarif automatisch enthalten ist und nicht separat abgewählt werden kann. Der Umfang der ambulanten Leistungen – etwa Arzthonorare, Arzneimittel, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen – variiert jedoch erheblich je nach gewähltem Tarif und Versicherer. Für Ärzte ist ein leistungsstarker ambulanter Baustein besonders wichtig, da sie als informierte Patienten häufig hochwertige Diagnostik und Therapie in Anspruch nehmen.

Hintergrund

Die ambulanten Leistungen umfassen typischerweise die Erstattung von Arzthonorar nach GOÄ, verschreibungspflichtigen Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie Vorsorgeuntersuchungen. Unterschiede zeigen sich bei der Erstattung von Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen und psychotherapeutischen Behandlungen. Ärzte sollten bei der Tarifwahl besonders auf die Erstattung von Spezialistenbehandlungen und die Höhe der Selbstbeteiligung achten.

Wann gilt das nicht?

GKV-versicherte Ärzte erhalten ambulante Leistungen über die Kassenärztliche Versorgung und nicht über die PKV. Auch in reinen Zusatzversicherungen können ambulante Leistungen nur ergänzend versichert sein.

Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife gezielt hinsichtlich des ambulanten Leistungsumfangs und findet die optimale Lösung für ärztliche Versicherte.

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