Eine spezielle Anästhesie-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, für niedergelassene und freiberuflich tätige Anästhesisten jedoch faktisch unverzichtbar, da die allgemeine Berufshaftpflicht die besonderen Risiken der Anästhesiologie oft nicht ausreichend abdeckt. Anästhesie-spezifische Risiken wie Intubationsschäden, Narkosezwischenfälle und allergische Reaktionen erfordern eine deutlich höhere Deckungssumme als andere Fachrichtungen. Empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro Deckung pro Schadensfall.

Hintergrund

Anästhesisten tragen ein überdurchschnittliches Haftungsrisiko, da Narkosekomplikationen schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben können – von Hirnschäden bis zum Tod. Die Schadensersatzforderungen in der Anästhesiologie gehören zu den höchsten in der Medizin und erreichen regelmäßig sechsstellige Beträge. Spezielle Anästhesie-Tarife berücksichtigen diese Risiken und bieten angepasste Deckungssummen sowie Nachhaftungsklauseln für nach Vertragsende gemeldete Schäden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Anästhesisten im Krankenhaus sind in der Regel über die Klinik-Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine eigene Police ist dennoch empfehlenswert, da die Klinikversicherung bei grober Fahrlässigkeit oder außerdienstlicher Tätigkeit den Arzt in Regress nehmen kann.

Ärzteversichert findet für Anästhesisten die passende Spezial-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung und praxisgerechten Bedingungen.

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