Eine spezielle Anästhesie-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, für niedergelassene und freiberuflich tätige Anästhesisten jedoch faktisch unverzichtbar, da die allgemeine Berufshaftpflicht die besonderen Risiken der Anästhesiologie oft nicht ausreichend abdeckt. Anästhesie-spezifische Risiken wie Intubationsschäden, Narkosezwischenfälle und allergische Reaktionen erfordern eine deutlich höhere Deckungssumme als andere Fachrichtungen. Empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro Deckung pro Schadensfall.
Hintergrund
Anästhesisten tragen ein überdurchschnittliches Haftungsrisiko, da Narkosekomplikationen schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben können, von Hirnschäden bis zum Tod. Die Schadensersatzforderungen in der Anästhesiologie gehören zu den höchsten in der Medizin und erreichen regelmäßig sechsstellige Beträge. Spezielle Anästhesie-Tarife berücksichtigen diese Risiken und bieten angepasste Deckungssummen sowie Nachhaftungsklauseln für nach Vertragsende gemeldete Schäden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Anästhesisten im Krankenhaus sind in der Regel über die Klinik-Haftpflichtversicherung mitversichert. Eine eigene Police ist dennoch empfehlenswert, da die Klinikversicherung bei grober Fahrlässigkeit oder außerdienstlicher Tätigkeit den Arzt in Regress nehmen kann.
Ärzteversichert findet für Anästhesisten die passende Spezial-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung und praxisgerechten Bedingungen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →