Eine Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist für Ärzte keine Pflicht, sondern eine freiwillige Beschäftigungsform, die geregelte Arbeitszeiten, kein unternehmerisches Risiko und eine feste Vergütung bietet. Der MVZ-Sektor wächst seit Jahren stark und bietet insbesondere jungen Ärzten eine Alternative zur eigenen Niederlassung. Die ärztliche Entscheidungsfreiheit ist im MVZ-Kontext jedoch an die Weisungen der ärztlichen Leitung gebunden.
Hintergrund
Im MVZ wird der Arzt als Angestellter mit eigener KV-Zulassung oder im Rahmen der Anstellungsgenehmigung des MVZ tätig. Die Vergütung erfolgt als Festgehalt, teilweise ergänzt um leistungsbezogene Boni. Vorteile sind die Entlastung von Verwaltungsaufgaben und Investitionsrisiken. Nachteile können eingeschränkte therapeutische Autonomie und Umsatzvorgaben sein. Die Haftung im MVZ liegt grundsätzlich beim MVZ-Träger, doch der einzelne Arzt haftet bei eigenem Verschulden persönlich.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die maximale Entscheidungsfreiheit und Einkommenschancen suchen, sind mit einer eigenen Niederlassung besser bedient. Auch Ärzte, die sich nicht an Weisungen einer ärztlichen Leitung binden möchten, sollten die MVZ-Anstellung kritisch prüfen.
Ärzteversichert prüft, ob der Haftpflichtschutz im MVZ ausreicht oder eine persönliche Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich erforderlich ist.
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