Die Approbation ist die zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland und wird nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums und Bestehen des Staatsexamens durch die zuständige Landesbehörde erteilt. Ohne Approbation darf niemand die Berufsbezeichnung „Arzt" führen oder ärztliche Tätigkeiten ausüben – Verstöße sind strafbar. Die Approbation gilt bundesweit und zeitlich unbefristet.
Hintergrund
Die Approbation wird nach §3 der Bundesärzteordnung erteilt und setzt neben dem abgeschlossenen Medizinstudium auch die gesundheitliche Eignung und die Würdigkeit zur Berufsausübung voraus. Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung erforderlich. Die Approbation kann bei schwerwiegenden Verstößen, etwa Straftaten oder Suchterkrankungen, entzogen oder ausgesetzt werden. Alternativ zur Approbation existiert die befristete Berufserlaubnis für ausländische Ärzte.
Wann gilt das nicht?
Medizinstudierende vor dem Staatsexamen arbeiten unter Aufsicht und benötigen keine Approbation. Auch Heilpraktiker üben eine eigenständige Tätigkeit aus, die nicht an die ärztliche Approbation gebunden ist.
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