Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung ist für Ärzte in Deutschland keine Pflichtversicherung, schließt jedoch eine bedeutende Haftungslücke, die weder durch die gesetzliche Unfallversicherung noch durch die Berufshaftpflicht vollständig abgedeckt wird. Praxisinhaber haften als Arbeitgeber persönlich für Schäden, die Mitarbeitern durch Verletzung von Fürsorgepflichten entstehen. Bei Praxen mit mehreren Angestellten ist der Abschluss wirtschaftlich sinnvoll.
Hintergrund
Typische Haftungsszenarien umfassen ergonomische Mängel am Arbeitsplatz, unzureichende Schutzkleidung bei Umgang mit Gefahrstoffen, fehlende Unterweisungen zum Arbeitsschutz und psychische Belastungen durch Praxisorganisation. Die Schadensersatzforderungen können bei dauerhaften Gesundheitsschäden sechsstellige Beträge erreichen. Die Arbeitgeberhaftpflicht wird häufig als Zusatzbaustein in die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung integriert und kostet nur wenige Euro pro Monat.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne eigenes Personal oder mit ausschließlich freien Mitarbeitern benötigen keine Arbeitgeberhaftpflicht. Auch in MVZ-Strukturen, in denen der MVZ-Träger Arbeitgeber ist, haftet nicht der einzelne angestellte Arzt als Arbeitgeber.
Ärzteversichert prüft die bestehende Betriebshaftpflicht auf Arbeitgeberhaftpflicht-Einschluss und empfiehlt bei Bedarf eine Ergänzung.
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