Eine Auslandskrankenversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, wird aber für Reisen außerhalb der EU und des EWR dringend empfohlen, da weder die PKV noch die GKV weltweit umfassenden Versicherungsschutz bieten. Besonders wichtig ist die Absicherung eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransports, der von der regulären Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen wird. Die Kosten einer Jahrespolice liegen bei nur 10–30 Euro.

Hintergrund

PKV-Tarife bieten häufig Auslandsschutz für einen begrenzten Zeitraum von 1–6 Monaten, je nach Tarif. Für längere Auslandsaufenthalte – etwa Kongresse, Forschungssemester oder humanitäre Einsätze – ist eine separate Langzeit-Auslandskrankenversicherung erforderlich. GKV-Versicherte haben innerhalb der EU Anspruch auf Behandlung per EHIC-Karte, allerdings nur nach den Regelungen des Aufenthaltslandes, was erhebliche Leistungsunterschiede bedeuten kann.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich in Deutschland bleiben, benötigen keine Auslandskrankenversicherung. Auch bei PKV-Tarifen mit integriertem weltweitem Schutz ohne zeitliche Begrenzung kann auf eine Zusatzpolice verzichtet werden.

Ärzteversichert prüft den bestehenden PKV-Tarif auf Auslandsschutz und empfiehlt bei Bedarf eine kostengünstige Ergänzungspolice.

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