Ein Auszahlplan im Ruhestand ist für Ärzte keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Finanzinstrument, das eine strukturierte und planbare Entnahme aus angespartem Vermögen ermöglicht, ohne das Kapital unkontrolliert aufzubrauchen. Besonders für Ärzte mit größeren ETF- oder Fondsportfolios bietet ein Auszahlplan eine sinnvolle Ergänzung zur Versorgungswerkrente. Die Auszahlungsrate orientiert sich typischerweise an der 4-Prozent-Regel oder einer individuellen Entnahmeplanung.

Hintergrund

Bei einem Auszahlplan werden regelmäßig Fondsanteile oder ETF-Anteile verkauft und der Erlös auf das Girokonto überwiesen. Die Höhe der Entnahme sollte so kalkuliert werden, dass das Kapital mindestens 30 Jahre reicht. Ein konservativer Ansatz empfiehlt eine jährliche Entnahmerate von 3–3,5 Prozent des Startkapitals. Bei einem Kapitalstock von 500.000 Euro ergäbe sich eine monatliche Auszahlung von 1.250–1.460 Euro. Die Besteuerung erfolgt über die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, deren Versorgungswerk- und Privatrente den Bedarf vollständig deckt, benötigen keinen Auszahlplan. Auch bei Immobilienvermögen als primärer Altersvorsorge (Mieteinnahmen) entfällt der Bedarf für einen Fondsauszahlplan.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Planung des Ruhestands und stimmt Auszahlstrategie und Versicherungsschutz aufeinander ab.

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