Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, wird aber dringend empfohlen, da der Bauherr nach §836 BGB persönlich für alle Schäden haftet, die Dritten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Bei Praxisneubauten, Umbaumaßnahmen oder Sanierungen tragen Ärzte als Bauherren das volle Haftungsrisiko. Die Police schützt vor Schadensersatzforderungen bei Personen- und Sachschäden auf der Baustelle.

Hintergrund

Typische Schadensfälle umfassen herunterfallende Bauteile, mangelhafte Absicherung der Baustelle und Wasserschäden an Nachbargebäuden. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden betragen. Die Prämien für eine Bauherrenhaftpflicht liegen bei 50–200 Euro für die gesamte Bauzeit und sind als Herstellungskosten des Gebäudes aktivierbar oder als Betriebsausgabe absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Bei reinen Innenrenovierungen ohne Eingriff in die Gebäudesubstanz ist eine Bauherrenhaftpflicht in der Regel nicht erforderlich. Auch Mieter, die keine eigenen Baumaßnahmen beauftragen, benötigen keine Bauherrenhaftpflicht.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei Bauvorhaben mit der passenden Bauherrenhaftpflicht und koordiniert den Übergang zur regulären Praxisversicherung nach Fertigstellung.

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