Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung, wird Ärzten bei jedem Praxisbau oder größerem Umbau aber dringend empfohlen, da die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn zu einer unbegrenzten persönlichen Haftung führen kann. Bereits ein einfacher Stolperunfall eines Passanten an einer ungesicherten Baustelle kann Schadensersatzforderungen von mehreren Hunderttausend Euro auslösen. Die Versicherung ist für die Dauer des Bauvorhabens befristet und kosteneffizient.

Hintergrund

Die private Haftpflichtversicherung deckt Bauherrenrisiken nur bei kleineren Bauvorhaben bis zu bestimmten Bauwertgrenzen (oft 50.000–100.000 Euro) ab. Bei größeren Praxisbauten oder Neubauten ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich. Sie deckt Schäden, die durch das Bauvorhaben an Personen, Sachen und dem Nachbargrundstück entstehen. Die Prämie richtet sich nach der Bausumme und der Bauzeit.

Wann gilt das nicht?

Bei kleineren Renovierungsarbeiten ohne Substanzeingriff ist eine separate Bauherrenhaftpflicht meist nicht nötig – die private Haftpflicht greift. Auch wenn der Bauherr ein Generalunternehmer ist, der die Bauherrenhaftung vertraglich übernimmt, kann auf die eigene Police verzichtet werden.

Ärzteversichert analysiert den Versicherungsbedarf bei Bauvorhaben und stellt sicher, dass keine Haftungslücken entstehen.

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