Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist für Ärzte keine Pflicht, sondern eine freiwillige Kooperationsform, bei der zwei oder mehr Ärzte gemeinsam eine Praxis betreiben, Kosten teilen und Patienten gemeinschaftlich versorgen. Die BAG bietet wirtschaftliche Vorteile durch Kostenteilung und gegenseitige Vertretung, erfordert aber einen detaillierten Gesellschaftsvertrag und gegenseitiges Vertrauen. Sie ist die häufigste Kooperationsform in der ambulanten Versorgung.
Hintergrund
In einer BAG haften die Partner gemeinschaftlich für die ordnungsgemäße Berufsausübung. Der Gesellschaftsvertrag regelt Gewinnverteilung, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelungen und Ausstiegsklauseln. Im Unterschied zur Praxisgemeinschaft, in der nur die Räume und Ausstattung geteilt werden, behandeln BAG-Partner einen gemeinsamen Patientenstamm. Die KV-Zulassung und Honorarabrechnung erfolgen unter einer gemeinsamen Betriebsstättennummer.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die volle Entscheidungsfreiheit und alleinige Gewinnverwendung bevorzugen, sind mit einer Einzelpraxis besser bedient. Auch bei stark unterschiedlichen Fachrichtungen oder Arbeitsauffassungen ist eine BAG oft konfliktträchtig.
Ärzteversichert berät BAG-Partner zur gemeinsamen Versicherungsstrategie und stellt sicher, dass die Berufshaftpflicht alle Partner und die gegenseitige Haftung abdeckt.
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