Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte in den meisten Bundesländern eine berufsrechtliche Pflicht, die durch die jeweilige Berufsordnung der Landesärztekammer vorgeschrieben wird. Auch für angestellte Ärzte ist sie faktisch unverzichtbar, da Krankenhäuser und Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit Regressansprüche geltend machen können. Ohne Berufshaftpflichtversicherung riskieren Ärzte bei einem Behandlungsfehler den wirtschaftlichen Ruin.
Hintergrund
Die Berufsordnungen der meisten Landesärztekammern verpflichten niedergelassene Ärzte zum Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssumme sollte bei 3–5 Millionen Euro pro Schadensfall liegen, bei operativ tätigen Fachrichtungen deutlich höher. Die Prämien variieren erheblich nach Fachrichtung: Allgemeinmediziner zahlen 500–1.500 Euro pro Jahr, Chirurgen und Gynäkologen 3.000–8.000 Euro. Die Berufshaftpflicht deckt Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel und Organisationsverschulden ab.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Elternzeit oder Berufsunterbrechung ohne ärztliche Tätigkeit können die Versicherung ruhend stellen. Auch Ärzte, die ausschließlich im Ausland tätig sind, benötigen keine deutsche Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtversicherungen für alle Fachrichtungen und findet den optimalen Schutz zum besten Preis.
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