Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, wird aber von Finanzexperten als die wichtigste private Absicherung neben der Krankenversicherung eingestuft, da das ärztliche Versorgungswerk Berufsunfähigkeit nur eingeschränkt und mit strengeren Kriterien absichert. Die BU-Rente des Versorgungswerks deckt typischerweise nur 30–50 Prozent des letzten Einkommens ab. Eine ergänzende private BU schließt diese Versorgungslücke.

Hintergrund

Die Versorgungswerke zahlen eine BU-Rente erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit und prüfen häufig strenger als private Versicherer. Zudem verweisen Versorgungswerke teilweise auf andere ärztliche Tätigkeiten. Eine private BU-Versicherung ohne abstrakte Verweisung schützt den spezifisch ausgeübten Beruf und zahlt bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Für Ärzte liegt die empfohlene BU-Rente bei 3.000–5.000 Euro monatlich, die Prämien bei 100–300 Euro monatlich je nach Fachrichtung und Eintrittsalter.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit bereits ausreichendem Vermögen, das den Lebensunterhalt auch ohne Berufseinkommen sichert, können auf eine BU verzichten. Auch bei bestehenden schweren Vorerkrankungen, die den Abschluss unmöglich machen, sind Alternativen wie Grundfähigkeitsversicherungen zu prüfen.

Ärzteversichert findet für jeden Arzt den optimalen BU-Tarif ohne abstrakte Verweisung und mit Nachversicherungsgarantie für Karriereschritte.

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