Ein systematisches Beschwerdemanagement ist für Arztpraxen im Rahmen des verpflichtenden Qualitätsmanagements nach §135a SGB V und der QM-Richtlinie des G-BA eine gesetzliche Pflicht. Vertragsärzte müssen ein Verfahren etablieren, das Patientenbeschwerden und -rückmeldungen strukturiert erfasst, bearbeitet und zur Verbesserung der Praxisabläufe nutzt. Die Umsetzung wird bei QM-Prüfungen durch die KV kontrolliert.

Hintergrund

Die QM-Richtlinie verlangt keine bestimmte Software oder ein bestimmtes System, sondern ein nachweislich funktionierendes Verfahren. Bewährt hat sich ein Beschwerdeformular in der Praxis, eine definierte Zuständigkeit im Team und ein regelmäßiges Auswertungsgespräch. Patientenbeschwerden sollten als Chance zur Verbesserung verstanden werden – nicht als Angriff. Statistisch zeigen Praxen mit aktivem Beschwerdemanagement eine höhere Patientenzufriedenheit und weniger Haftungsfälle.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne KV-Zulassung unterliegen nicht der QM-Richtlinie des G-BA, sollten aber aus Eigeninteresse ein Beschwerdemanagement führen. Auch Telemedizin-Praxen müssen Beschwerden erfassen, können dies aber digital lösen.

Ärzteversichert empfiehlt ein professionelles Beschwerdemanagement als integralen Bestandteil des Praxis-Risikomanagements, das auch den Versicherungsschutz stärkt.

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