Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Ärzte ist durch gesetzliche Sicherungsmechanismen wie den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bei Pensionskassen und Direktzusagen sowie durch die Einlagensicherung bei Direktversicherungen grundsätzlich gut abgesichert. Ein vollständiger Ausfall ist unwahrscheinlich, aber bei fondsgebundenen Produkten können Wertschwankungen die Auszahlungshöhe beeinflussen. Die Sicherheit hängt wesentlich vom gewählten Durchführungsweg ab.
Hintergrund
Es gibt fünf Durchführungswege der bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Bei Direktversicherungen greift die Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherungseinrichtung. Bei Pensionskassen und Pensionsfonds sichert der PSVaG die Ansprüche bei Arbeitgeberinsolvenz. Die Sicherheit ist bei klassischen garantierten Produkten am höchsten, bei fondsgebundenen Varianten am geringsten. Ärzte in Klinikanstellung profitieren häufig von arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen.
Wann gilt das nicht?
Bei ausländischen bAV-Anbietern ohne deutsche Sicherungseinrichtung können Ansprüche im Insolvenzfall gefährdet sein. Auch bei rein fondsgebundenen Produkten ohne Garantie besteht ein Kapitalverlustrisiko.
Ärzteversichert prüft die Sicherheit bestehender bAV-Verträge und empfiehlt Ärzten die optimale Kombination aus bAV und privater Vorsorge.
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