Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist für Arztpraxen keine gesetzliche Pflicht, entwickelt sich aber zu einem wichtigen Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung im zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte MFA. Der Praxisinhaber schließt eine Gruppenversicherung ab, die den Mitarbeitern Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen bietet. Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Die bKV kann als Sachbezug bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Typische Leistungsbausteine umfassen Zahnzusatzversicherung, stationäre Wahlleistungen und ambulante Zusatzleistungen. Für Praxisinhaber liegt der monatliche Aufwand bei 20–50 Euro pro Mitarbeiter. Die bKV erfordert keine individuelle Gesundheitsprüfung der Mitarbeiter, da sie als Gruppenvertrag abgeschlossen wird. Die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung steigen messbar.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne Angestellte benötigen keine bKV. Auch bei sehr kleinen Teams von ein bis zwei Mitarbeitern ist der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Nutzen abzuwägen.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur steueroptimierten Einrichtung einer bKV und vergleicht die Angebote verschiedener Versicherer.

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