Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung sind für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, schließen aber wichtige Deckungslücken, die in der Basis-Betriebshaftpflicht nicht enthalten sind – insbesondere Mietsachschäden, Umwelthaftpflicht, Schlüsselverlustrisiko und Cyber-Haftpflicht. Ohne diese Erweiterungen bleiben Schäden am gemieteten Praxisgebäude oder durch Datenpannen unversichert. Eine individuelle Risikoanalyse bestimmt den tatsächlichen Bedarf.
Hintergrund
Typische Erweiterungsbausteine umfassen: Mietsachschäden (Pflicht bei gemieteten Praxisräumen, da der Vermieter bei Schäden Ersatz fordert), Umwelthaftpflicht (relevant bei Gefahrstoffen und Röntgenchemikalien), Schlüsselverlust (bei Schließanlagen hoher Schadenwert) und Cyber-Haftpflicht (bei digitaler Patientenverwaltung). Die Zusatzkosten liegen bei 50–200 Euro pro Jahr und sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Praxen im Eigentum benötigen keine Mietsachschadendeckung. Praxen ohne Gefahrstoffe oder Röntgengeräte können auf die Umwelthaftpflichterweiterung verzichten.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Bedarf an Betriebshaftpflicht-Erweiterungen und stellt einen lückenlosen Praxisschutz sicher.
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