Betriebshaftpflicht-Erweiterungen sind für Arztpraxen keine Pflichtversicherung, werden aber von Versicherungsexperten dringend empfohlen, da die Basisbetriebshaftpflicht zahlreiche praxisrelevante Risiken wie Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Cyber-Haftung standardmäßig nicht abdeckt. Gerade bei gemieteten Praxisräumen – der Regelfall bei niedergelassenen Ärzten – ist die Mietsachschadendeckung wirtschaftlich unverzichtbar. Die Erweiterungen kosten wenige Euro im Monat.

Hintergrund

Die Basis-Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten im Rahmen des Praxisbetriebs entstehen. Nicht abgedeckt sind typischerweise: Schäden am gemieteten Gebäude, Schäden durch den Verlust überlassener Schlüssel, Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden und Umweltschäden durch Praxisbetrieb. Die Erweiterung auf diese Bereiche erfolgt durch Zusatzklauseln, die bei den meisten Versicherern als Paket erhältlich sind.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Praxis im eigenen Gebäude benötigen keine Mietsachschadendeckung. Praxen ohne IT-Infrastruktur oder ohne Patientendaten in digitaler Form haben ein geringeres Cyber-Risiko.

Ärzteversichert erstellt für jede Praxis ein individuelles Betriebshaftpflichtkonzept mit den notwendigen Erweiterungen.

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