Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung im Sachversicherungsbereich) ist für Ärzte keine gesetzliche Pflicht, sichert aber den Praxisgewinn und die weiterlaufenden Fixkosten ab, wenn die Praxis durch versicherte Sachschäden wie Brand, Leitungswasser oder Einbruch vorübergehend nicht betrieben werden kann. Sie ergänzt die Inhaltsversicherung um den wirtschaftlichen Folgeschaden eines Sachschadens.

Hintergrund

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und die Fixkosten (Miete, Gehälter, Leasingraten) für den Zeitraum der Betriebsunterbrechung, typischerweise bis zu 12 Monate. Die Versicherungssumme sollte dem Jahresrohertrag der Praxis entsprechen. Praxen mit hohen Fixkosten und geringen Rücklagen profitieren besonders. Die Prämie wird in der Regel als Paket mit der Inhaltsversicherung angeboten und beträgt 200–600 Euro pro Jahr.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit sehr niedrigen Fixkosten und hoher Liquiditätsreserve können das Risiko selbst tragen. Auch bei reiner Telemedizin-Praxis ohne physische Praxisräume ist das Unterbrechungsrisiko gering.

Ärzteversichert empfiehlt die Betriebsunterbrechungsversicherung als Pflichtbaustein im Praxisversicherungskonzept und kalkuliert die bedarfsgerechte Versicherungssumme.

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